Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Insides Software) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://karriere.insides.io/
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Folgende Bereiche können von den Barrierefreiheits-Standards abweichen:
- Von Kunden hochgeladene Inhalte (z.B. Bilder ohne Alt-Texte, PDF-Dateien ohne barrierefreie Struktur)
- Kundenspezifische Stellenbeschreibungen, die möglicherweise nicht in Leichter Sprache verfasst sind
- Video- und Audio-Inhalte, die von Kunden bereitgestellt werden und möglicherweise keine Untertitel oder Transkriptionen enthalten
Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit
Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:
Nicht im Anwendungsbereich der Verordnung sind:
- Audio- und Videodateien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
- Inhalte von Websites, die vor dem 23. September 2019 erstellt wurden
- Von Organisationen hochgeladene Dokumente (PDFs, Bilder), die außerhalb unserer Kontrolle liegen
Evaluationsmethode
Die Bewertung basiert auf einer Selbstbewertung.
Getestete Seiten:
- Startseite / Stellenübersicht
- Job-Detailseite mit Bewerbungsformular
- Talentpool-Anmeldung
- Initiativbewerbung
Verwendete Methoden:
- WCAG 2.1 Level AA Konformitätsprüfung
- Manuelle Prüfung der Tastaturzugänglichkeit
- Kontrast-Check mit WebAIM Contrast Checker
- Prüfung der ARIA-Attribute und semantischen HTML-Struktur
- Automatische Textfarben-Anpassung basierend auf WCAG-Kontrastanforderungen
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Unsere Plattform bietet folgende zusätzliche Maßnahmen:
- Automatische Textfarben-Anpassung: Die Textfarbe (weiß/schwarz) wird automatisch basierend auf WCAG-Kontrastanforderungen berechnet, wenn Kunden individuelle Markenfarben festlegen. Dies gewährleistet optimale Lesbarkeit unabhängig von der gewählten Farbe.
- Fokus-Management: Nach Formular-Absendungen wird der Fokus automatisch auf Erfolgsmeldungen gesetzt, um Screenreader-Nutzern sofortiges Feedback zu geben.
- Skip-Links: Ermöglichen Tastaturnutzern das schnelle Navigieren zum Hauptinhalt.
- Semantische HTML-Struktur: Alle Seiten verwenden semantische HTML5-Elemente (nav, main, section) für bessere Screenreader-Navigation.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Sonstige Angaben zur Barrierefreiheit
Wir nehmen Barrierefreiheit ernst und haben unsere Karriereseite nach WCAG 2.1 Level AA Standards entwickelt. Bei Fragen oder Verbesserungsvorschlägen zur Barrierefreiheit stehen wir Ihnen gerne unter info@insides.io zur Verfügung.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 03.02.2026 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 03.02.2026 überprüft.
Quelle: eRecht24